Die Berghofklinik ist eine private Krankenanstalt nach § 30 der Gewerbeordnung. Es besteht ein Versorgungsvertrag mit bundesweiter Wirkung als Rehabilitationseinrichtung mit den gesetzlichen Krankenkassen nach SGB V § 111. Wir führen Rehabilitationsbehandlungen durch. Leistungs- bzw. Kostenträger sind:
Voraussetzung für die Aufnahme ist das Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung eines Leistungsträger oder eine Kostenvorleistung von 2500.- € bei Selbstzahlern.
Außerdem sollte er begründen, warum ambulante Maßnahmen nicht ausreichen und eine stationäre Entwöhnungsbehandlung notwendig ist. Sind Sie beihilfeberechtigt, benötigen Sie in der Regel die Bestätigung Ihrer Beihilfestelle (§ 4 Abs. 2 der Beihilfeverordnung und § 7 Abs. 4 des Bundesbeihilfegesetzes) und der ggfs. der privaten Zusatzkrankenversicherung. Als Privatpatient beantragen Sie in Ihrem Antrag ausdrücklich Akutkrankenhausbehandlung in einer Spezialklinik. Nach Klärung der Bewilligung wird vom Leistungsträger eine Kostenzusage für eine bestimmte Rehabilitationseinrichtung ausgewählt. Ihre Wünsche bei der Auswahl einer Klinik sollen nach jetziger Gesetzgebung (§ 9 SGB IX) verstärkt Berücksichtigung finden. Um zu einer 4-wöchigen Motivationsbehandlung aufgenommen zu werden, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse mit der Bitte um Kostenübernahme. Die Motivationsbehandlung kann nahtlos in eine Entwöhnungsbehandlung übergehen. In dem Fall übernehmen wir die Antragstellung an Ihre Rentenversicherung.
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