Uns ist sehr daran gelegen, mit allen an der ambulanten und stationären Behandlung Beteiligten effektiv zum Wohl unserer Patienten/innen zusammenzuarbeiten. Als vermittelnde Beratungsstelle erhalten Sie etwa zwei Wochen nach Therapiebeginn eine Nachricht von uns, an welchen behandelnden Therapeuten Sie sich gegebenenfalls wenden können.
Wir gehen davon aus, dass unsere Patienten in der Regel nach der stationären Behandlung einer Nachsorge beziehungsweise der ambulanten Weiterbehandlung bedürfen. Die Notwendigkeit ambulanter Nachsorge zur Stabilisierung der Abstinenz wird unseren Patienten vermittelt. Entsprechende Anträge werden in den letzten 14 Tagen ihrer Behandlung ausgefüllt und von uns an die jeweiligen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
Wir geben unseren Patienten, sofern noch nicht vorhanden, Adressen von Suchtberatungsstellen. Besteht darüber hinaus eine Indikation für eine längerfristige Psychotherapie sind wir bei der Vermittlung eines Therapieplatzes bei niedergelassenen psychologischen Psychotherapeuten/innen behilflich. Nutzen Sie als Vermittler oder Ratgeber unsere Kooperationsbereitschaft. Die Möglichkeiten einer guten Kooperation, sowie fachliche Fragen lassen sich am besten im persönlichen Gespräch klären.
Deshalb lassen Sie uns wissen, wenn Sie an einem persönlichen Kontakt zu unserer Klinik interessiert sind.
zurück zur Startseite
| |
Zuletzt geändert am: 20.08.07
|