Bei der Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme sollten Sie die Unterstützung von Ihrem Haus- oder Facharzt in Anspruch nehmen. Den Antrag stellen Sie beim Rentenversicherungsträger. Bei Rentenempfängern ist die Krankenkasse zuständig (Orthopädie). Im Fall von Krebserkrankungen stellen Sie den Antrag auch im Rentenalter beim Rentenversicherungsträger. Anträge erhalten Sie in den Geschäftsstellen der Rentenversicherung und Krankenkassen. Die Durchführung eines Heilverfahrens ist besonders angezeigt bei:
|
Anschlussheilbehandlung (AHB):Zur Anschlussheilbehandlung nach einer Akut- beziehungsweise Primärbehandlung (OP oder Bestrahlung) bzw. in Ausnahmefällen währen der Chemotherapie können Sie sich telefonisch über die Patientenaufnahme anmelden. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen einen Termin.
|
Eilheilbehandlung (EHB) / Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM):Ist die Frist von 14 Tagen überschritten, können Sie über den Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse ein Eilheilverfahren/eine AGM beantragen, z.B. auch nach abgeschlossener Chemotherapie.
|
Stationäre Rehabilitation:Bei Erkrankungen, die unserem Indikationsspektrum entsprechen (siehe auch Das behandeln wir), können Sie über den Rentenversicherungsträger, die gesetzliche Krankenkasse, Ersatzkasse oder private Kasse eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen. |
Hinweise erteilen unsere MitarbeiterinnenFrau Komnick: (03 74 37) 7 03-218 (Sozialarbeiterin) Frau Stark, Frau Fiedel: (03 74 37) 7 03-220 (Patientenaufnahme) oder Telefax (03 74 37) 7 03-9 99 oder E-Mail: bad_elster@pk-mx.de (jede E-Mail wird beantwortet!) nach oben |

